
gensschäden der Kunden als Sachschäden, für entgangene Nutzungsmöglichkeit,
auf entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, technischen und/oder wirtschaftli-
chen Minderwert eines schadhaften Produkts etc. Es können auch Nicht-Vermö-
gensschäden, also beklagenswerte Personenschäden, eintreten, die zur Leistung
von Schmerzensgeld o.ä. verpflichten.
Ergibt eine ökonomische, wenngleich nicht ethische, Abwägung, dass die Haf-
tungskosten überwiegen, kann, falls gesetzlich kein zwingender Rückruf erforder-
lich ist, von einem solchen abgesehen werden. Daraufhin ist Durchführung zu
organisieren. Kommunikative Basisbotschaft ist eine Gebrauchswarnung. Dort
werden ...