
Fraglich ist der Kostenanteil von Hersteller, Absatzmittler und Endabnehmer am
Rückruf bzw. die jeweils zu erbringenden Leistungen. Der Hersteller trägt meist
die Kosten der Fehlerbeseitigung, der Endabnehmer die der Identifizierung und
Zurverfügungstellung des fehlerhaften Produkts. Die eigentliche Sachleistung
wird häufig vom Absatzmittler erbracht, der seine Kosten dem Hersteller weiterbe-
rechnet. Ebenso wird eine Geldleistung häufig vom Absatzmittler erbracht und
weiterberechnet.
Beim Hersteller ist festzulegen, wer über den Produktrückruf entscheidet, wer die
zur Entscheidung benötigten Informationen bereitstellt und wer für die Durchfüh-
rung ...