
übermittlung, Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe, Dienstleistungen von
Unternehmen und freien Berufen, Organisationen ohne Erwerbscharakter, Gebiets-
körperschaften, Sozialversicherungen und private Haushalte. Dies ist aber ebenso
wenig ergiebig, ergeben sich doch aus dieser Aufzählung keinerlei praktisch um-
setzbare relevante Erkenntnisse.
Weit verbreitet ist eine tätigkeitsorientierte Definition. Danach sind Dienstleis-
tungen Verrichtungen gegen Entgelt. Dies schließt allerdings unentgeltliche Servi-
ces, etwa Sozialdienste wie Alten-/Kranken-/Kinderbetreuung und Hausarbeit etc.,
ungerechtfertigterweise aus, obwohl es sich dabei wohl unzweifelhaft ...