
durch Bereitstellung und/oder Aktivierung von Leistungen an einem Diensteobjekt
(dies kann eine Sache oder eine Person sein) vollziehen und dort als nutzenstiften-
der Prozess wirken, d.h., gewollte Wirkungen durch Veränderung oder Erhaltung
von Zuständen erreichen. Einengend handelt es sich dabei nur um selbstständige,
nicht produktbegleitende sowie marktfähige, nicht aber ideelle, Leistungen.
4.1.2 Besonderheiten
Dienstleistungen sind durch drei Besonderheiten gegenüber Sachleistungen ge-
kennzeichnet, Immaterialität, Integration eines externen Faktors und Individuali-
tät.
4.1.2.1 Immateralität
Die Immaterialität bedingt eine Materialisierung (T