
aufgenommene Produkte durch die Kompetenz der Range (Basispositionierung)
gedeckt sind (z.B. Kekskompetenz unter der Marke Milka).
•Bei nicht vollständiger Präsenz am Handelsplatz besteht die Gefahr, dass Ange-
botssysteme mit Nutzenklammern nicht durchgesetzt werden können. Einzelne
Satellitenprodukte sehen sich dann ohne die Markenabstrahlung der Range dem
Verdrängungswettbewerb ausgesetzt.
•Daraus folgt, dass eine Rangemarke nur dort sinnvoll einsetzbar ist, wo Abneh-
mer Angebotssysteme mit entsprechenden Nutzenklammern akzeptieren oder so-
gar erwarten. Anderweitig kommen die Synergieeffekte nicht zum Tragen.
•Wettbewerbsbedingte Restrukturierungsmaßnahmen ...