
Die räumliche und zeitliche Begrenzung bezieht sich darauf, wo (geografische
Vorgaben) und wann (zeitraumbezogene Vorgaben) der Lizenznehmer das Ge-
wünschte mit dem Recht unternehmen kann.
Die Nutzungserlaubnis kann ausschließlich, also exklusiv, oder einfach sein, d.h.,
es gibt mehr als einen Lizenznehmer parallel (Lizenznutzung). Der Lizenzgeber
wird daran interessiert sein, Nutzungsrechte so zu vergeben, dass eine möglichst
umfassende Marktausschöpfung möglich ist. Dies ist ihm durch Vergabe an zwei
oder mehr Lizenznehmer parallel mit oder ohne sachliche, räumliche und zeitliche
Begrenzung besser möglich als durch exklusive Vergabe an nur einen ...