
•Verpflichtung zur Ausweisung des Urheberrechtvermerks und ggf. Benennung
der vermittelnden Agentur,
•Verpflichtung zur Aufnahme des Vertriebs zu einem festgelegten Vermarktungs-
datum unter Benennung einer Konventionalstrafe bei Zuwiderhandeln,
•Einholung der schriftlichen Zustimmung des Licensor für die selbstständige Ein-
tragung von Geschmacksmustern, Markenzeichen etc. zum Schutz lizenzneh-
mereigener Produkte, vor dem Hintergrund weit reichender Lizenzverwertungs-
möglichkeiten.
2.3.5 Markengebiet
Das Markengebiet bestimmt die räumliche Ausdehnung der Markengeltung. Dabei
kommt es zu den Alternativen der intranationalen und der supranationalen ...