
nomen des hybriden Verbrauchers mit der Unterscheidung des Angebots in
Grundnutzenprodukte und Zusatznutzenprodukte. Grundnutzen ist dabei die Eig-
nung eines Angebots, den gestellten Anforderungen gebrauchstechnisch, also in
Bezug auf die Funktionserfüllung, gerecht zu werden. Zusatznutzen betreffen die
wettbewerbsdifferenzierende Wirkung im affektiven Bereich. Hybride Verbraucher
sind nun dadurch charakterisiert, dass ihre Beschaffungsprogramme für beide Ar-
ten, Grundnutzen- und Zusatznutzenprodukte, voneinander abweichen. Sie han-
deln also nicht mehr konsistent, sondern gespalten, eben hybrid.
Grundnutzenprodukte sind dem Low involvement-Bereich ...