
5.3 Schutzrechte an Marken
Als Marke können alle Zeichen, insb. Wörter einschließlich Personennamen, Ab-
bildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen ein-
schließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie die Aufmachung
einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeig-
net sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen ande-
rer Unternehmen zu unterscheiden.
Inhaber von Marken können natürliche und juristische Personen sein. Dies ist
nicht, wie vordem, an das Vorliegen eines die Marke deckenden Geschäftsbetriebs
gebunden. Durch die Eintragung einer Marke erhält der ...