
Marke, wenn sie nicht nur innerhalb der beteiligten Verkehrskreise, sondern in der
Allgemeinheit bekannt ist. Schutz außerhalb des Markenregisters wird insofern
gewährt, wenn ein Zeichen, das innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrs-
geltung erworben hat, tatsächlich genutzt wird, sowie bei notorisch bekannten Zei-
chen i.S.d. internationalen Vereinbarungen. Das Markenrecht wirkt unmittelbar
gegenüber jedermann. Dazu gehört das Eigentum, die übrigen Gewerblichen
Schutzrechte, Persönlichkeitsrecht, Freiheit etc. Der Markeninhaber erhält dadurch
eine geschützte Rechtsposition und kann diese in jeder Hinsicht nutzen, also auch
übertragen oder ...