
tung. Handelt es sich um wenige, etwa gleich große Anbieter, kommt es oft zur
ausdrücklichen oder auch nur stillschweigenden Verhaltensabstimmung. Handelt
es sich hingegen um zahlreiche Anbieter am Markt, darunter auch Importeure, ist
diese Kollusion schon schwieriger. Einfacher stellt sich die Situation wieder dar,
wenn ein einzelner Anbieter eine überragende Marktposition einnimmt. Die Riva-
lität unter den etablierten Wettbewerbern ist groß, wenn (siehe Abb. Aktuelle Kon-
kurrenzmacht / Potenzielle Konkurrenzmacht):
• nach Ansicht der Marktpartner nur geringe Unterschiede hinsichtlich Qualität,
Image, Preis etc. zwischen den angebotenen Produkten ...