
Als Basis müssen Abweichungen physikalisch-chemischer, funktional-reaktiver,
ästhetischer, symbolischer oder servicegebundener Art des Produkts auf den ver-
schiedenen Teilmärkten vorhanden sein, die objektiv gegeben oder subjektiv so
empfunden werden. Damit sind nur differenzierbare Produkte segmentierungsfä-
hig (Marktunvollkommenheiten).
Der Gesamtmarkt muss sich in mindestens zwei Teilmärkte ohne Arbitrage auftei-
len lassen, d.h., es müssen Marktunvollkommenheiten herrschen, damit keine
Trittbrettfahrer- oder Austauschgeschäfte möglich sind. Die Trennschärfe zielt auf
Intra-Homogenität und Inter-Heterogenität der Segmente ab.
Die Differenzierung ...