
Das Überlebensziel konkretisiert sich im Willen zur Erhaltung eines Vermögens-
stands, der die materielle Existenz des Unternehmens (ungeachtet deren rechtli-
cher Eigentümerschaft) ermöglicht. Maßnahmen, welche die Existenz des Unter-
nehmens gefährden, sind als mit dem Oberziel unvereinbar kategorisch abzuleh-
nen, solche, die den Vermögensstand verschlechtern, ohne die materielle Existenz
zu gefährden, aber nicht zwangsläufig. Der indirekten Erfüllung dieses konstituti-
ven Ziels dienen die Unterziele Gewinnoptimierung und Risikostreuung als mittel-
bare Ziele.
Gewinnoptimierung hat, ökonomisch-rationales Verhalten vorausgesetzt, nach
dem erwerbswirtschaftlichen ...