
setzt wird, dass alle aktuellen Anbieter am Markt sich solidarisch verhalten, wenn
es darum geht, den Markteintritt eines neuen Anbieters abzuwehren (Außenver-
hältnis). Bei internem Markteintritt (Eigengründung) erhöht sich die Zahl der An-
bieter am Markt, sofern nicht dadurch ein oder mehrere Grenzanbieter vom Markt
ausscheiden. Bei externem Markteintritt (Übernahme) hingegen bleibt die Anbie-
terzahl gleich. Beides führt zu Marktbedeutungsverlusten bei aktuellen Anbietern.
Dabei wird unterstellt, dass das übernommene Unternehmen immer von einem
ihm marktstrategisch überlegenen Unternehmen abgelöst wird (dies gilt z.B. nicht
bei feindlichen Übernahmen ...