
Die Kostenartenrechnung betrifft also die Erfassung der tatsächlichen Kosten, die
Auszahlungen bedingen, und der verrechneten Kosten, die nur buchhalterische
Merkposten für Zusatzkosten sind. Abschreibungen werden zeitabhängig berech-
net (linear, degressiv, progressiv) oder leistungsabhängig. Zinsen werden auf das
betriebsnotwendige Kapital bezogen (Vermögen abzgl. Abzugskapital). Wagnisse
sind soweit zu berücksichtigen, wie sie nicht versicherungstechnisch abgedeckt
sind. Mieten ergeben sich für eigene, betrieblich genutzte Räume und Anlagen.
Unternehmerlohn ergibt sich für die eigene Tätigkeit des Inhabers im Betrieb. Die
Kostenartenrechnung führt ...