
Einzelkosten gehen nicht in den BAB ein. Dabei handelt es sich um solche Kos-
ten, die einer bestimmten Leistung, besser einem Kostenträger, unmittelbar zuge-
rechnet werden können. Gemeinkosten sind hingegen solche Kosten, die nicht ei-
ner bestimmten Leistung, besser einem Kostenträger, unmittelbar zugerechnet
werden können, sondern nur mehreren Leistungen gemeinsam. Unechte Gemein-
kosten sind solche Posten, die zwar durchaus als Einzelkosten erfassbar sind, auf
deren getrennte Erfassung aber aus Zweckmäßigkeitsgründen verzichtet wird und
die daher ebenfalls (wie ansonsten nur echte Gemeinkosten) in den BAB einge-
hen. Unechte Einzelkosten sind solche ...