
Unterscheidung in Einzelkosten (die direkt auf Kostenträger zurechenbar sind), di-
rekte Gemeinkosten (die über Kostenstellen auf Kostenträger zugerechnet werden)
und indirekten Gemeinkosten (die über Prozessstellen und Prozesse auf Kostenträ-
ger zugerechnet werden) zu Grunde (siehe Abb. Vergleich Zuschlagskalkulation vs.
Prozesskalkulation).
2.2.2.1.1 Darstellung
Die Prozesskostenrechnung modifiziert damit die Ansätze traditioneller Vollkos-
tenrechnungen. Die zentrale Idee lautet, die unterschiedliche Inanspruchnah-
me von Leistungen der Kostenstellen durch Kostenträger nicht mittels Bil-
dung von Durchschnittssätzen zu verwischen, sondern durch differenzierte ...