
Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Spielregeln wird meist eine Ben-
chmarking-Vereinbarung abgeschlossen. Diese enthält zweckmäßigerweise folgen-
de Inhalte:
•Die Vertragspartner vereinbaren eine betriebliche Kooperation, welche die un-
ternehmensübergreifende Erfassung und Auswertung von Daten umfasst. Die
Vertragspartner verpflichten sich, gegenseitig Prozess bezogene Daten zu erfas-
sen. Soweit unternehmensbezogene Besonderheiten zu beachten sind, sind diese
gesondert aufzuführen (z.B. Definition des Deckungsbeitragswerts, Umfang des
Serviceangebots).
Aus den Ergebnissen der einzelnen Perioden werden Durchschnittswerte und
Trends ermittelt. ...