
Dabei sind nunmehr drei Begriffe zu unterscheiden. Akkreditierung bedeutet die
formelle Anerkennung der Kompetenz eines Prüflaboratoriums, bestimmte Prü-
fungen oder Prüfungsarten auszuführen. Die Akkreditierungsstelle wendet ein Ak-
kreditierungssystem an und verwaltet bzw. gewährt Akkreditierungen. Die Akkre-
ditierung beruht auf einer (europaweit gültigen) Kompetenzprüfung (siehe Abb.
Akkreditierungssystem).
Zertifizierung der Konformität ist diejenige Maßnahme durch einen unpartei-
ischen Dritten, die aufzeigt, dass angemessenes Vertrauen besteht, dass ein ord-
nungsgemäß bezeichnetes Erzeugnis oder Verfahren sich in Übereinstimmung mit
einer bestimmten ...