Abb. 16–1 Bevor Justitia angerufen wird, hilft oftmals ein persönliches Gespräch. (Foto: Dennis Tölle)
16 Rechtsdurchsetzung bei widerrechtlicher Bildnutzung
Das Wissen um die eigenen Rechte ist der erste Weg, diese auch durchsetzen zu können. Vielfach erübrigt sich ein härteres Vorgehen, wenn man erst einmal mit den betreffenden Personen redet und versucht, auf freundliche Art und Weise auf die Rechtsverletzung hinzuweisen. Erst der zweite Schritt sollte der Griff zu härteren Methoden sein. Es sei hierzu jedoch angemerkt, dass man nicht zwingend einen Anwalt einschalten muss, um seine Rechte geltend zu machen. Schaltet die gegnerische Partei ...
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