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12 Der Fotograf im Dienst- oder Arbeitsverhältnis

Viele Fotografen befinden sich in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Damit entstehen nicht nur private Fotos, sondern primär Bilder im Auftrag des Arbeitgebers. Dabei stellt sich die Frage, ab wann der Arbeitgeber die Bilder sein Eigen nennen und was er alles damit machen darf. Kurz: Welche Rechte stehen dem Fotografen und welche dem Arbeitgeber zu?

12.1 Die Frage nach der Urheberschaft

Anders als im Vereinigten Königreich, in den USA (»Works made for hire«-Prinzip) oder den Niederlanden wird in Deutschland dem Arbeitgeber das Urheberrecht nicht zugesprochen. Der Arbeitgeber kann zwar kraft ...

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