Äußerungsrecht

Bei Äußerungen im Internet und damit in der Öffentlichkeit gelten die allgemeinen Regeln. Klassischerweise wird bei Äußerungen zwischen Meinungen und Tatsachenbehauptungen unterschieden, wobei diese in der Praxis nicht immer klar und eindeutig voneinander unterschieden werden können. Meinungsäußerungen werden vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt.

Als Regel gilt dabei: Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf Umstände in der Wirklichkeit, die einem Beweis zugänglich sind, wohingegen eine Meinung durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt sind und für die das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens kennzeichnend ist.

Die Mitteilung einer Tatsache ist dagegen im strengen Sinne zwar ...

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