Erlaubnisse und Lizenzen

Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nur dann genutzt, also vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden, wenn die Rechteinhaber es erlaubt haben.

Die Erlaubnis, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen, wird umgangssprachlich auch als »Lizenz« bezeichnet. Rechtlich besteht zwischen den Begriffen Nutzungserlaubnis und Lizenz kein Unterschied. Die Person, der eine Lizenz erhält, wird als Lizenznehmer bezeichnet, der Rechteinhaber heißt dann Lizenzgeber.

Hinweis

Sie brauchen nur dann keine Erlaubnis, wenn eine gesetzliche Ausnahme wie das Zitat oder die Panoramafreiheit greifen. Diese Ausnahmen werden in Kapitel 3 erläutert. Besonderheiten der Erlaubnis für die Abbildung von ...

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