Der Schutzumfang einer Marke

Das Markenrecht schützt andere Güter als das Urheberrecht. Während das Urheberrecht geistige Werke wie Texte oder Bilder schützt, dient das Markenrecht in erster Linie dem Schutz der Namen und Logos von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen.

Hinweis

Bei Markenlogos können zugleich urheber- und markenrechtlicher Schutz bestehen. Lesen Sie hierzu »Abbildungen von Markenlogos und Markenprodukten« in diesem Kapitel.

Das Markenrecht stellt sicher, dass die Leistungen eines Unternehmens bzw. das Unternehmen selbst von den Kunden wiedererkannt werden. In einer Marke werden Werbemaßnahmen, Qualitätsbemühungen, der Service, das Image und letztendlich alles, was den (guten) Ruf eines Produkts oder einer Dienstleistung ausmacht, ...

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