13Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Betrieb und die Nutzung interaktiver Systeme befinden sich teilweise auch im Regelungsbereich von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften.
Gesetzliche Vorgaben gibt es in erster Linie für Computeranwendungen, die an Arbeitsplätzen (auch Telearbeitsplätze und tragbare Geräte für ortsveränderliche Verwendung) im Sinne von Arbeitsmitteln eingesetzt werden. Dort gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und verschiedene, auf dieser Grundlage erlassene Verordnungen. Für unsere Betrachtungen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von besonderer Bedeutung.
Über Arbeitsplätze hinaus gibt es Regelungen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes für den sogenannten barrierefreien Zugang ...
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