Bei der Auswertung der REZ-Rolle wurde in Kapitel 4.2.2 angemerkt, dass diese im Geschlechtervergleich nicht geschlechtstypisierend verteilt ist. Bei weitem überwiegen auch Gemeinsamkeiten hinsichtlich dessen, was männliche wie weibliche Figuren erhalten, bekommen etc. und bei dessen Inbesitznahme die Figuren keine Handlungskontrolle innehaben (Fall 2b). An größeren Unterschieden war lediglich zu ermitteln:

–Beide Geschlechter treten zwar beinahe paritätisch als Erbe bzw. Erbin auf, allerdings wird in solchen wie auch weiteren Inbesitznahme-Situationen Grund und Boden nicht explizit als neuer Besitz von weiblichen Personen ausgewiesen. Hier ist stets allgemein die Rede von Vermögen – anders als bei männlichen Personen, die ausdrücklich als ...

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