5 Steuern und Abgaben
5.1 Grundlagen
Über den rechtlichen Hintergrund einer Unternehmensgründung haben wir nun viel geschrieben. Eigentlich können wir doch nun gründen. Aber war da nicht noch etwas? Der Staat baut Straßen, hat uns unsere Ausbildung finanziert, er sichert uns darüber hinaus sozial ab. Der Staat sind aber wir, nicht ein ominöses wohlwollendes Gebilde. Eine gute Infrastruktur und ein Sozialstaat, aber auch das Rechtswesen kosten eine Menge Geld. Geld, das jeder von uns bezahlen muss. Abgesehen von Gebühren und Gewinnen aus staatlichen Beteiligungen machen Steuern den Löwenanteil der Staatsfinanzierung aus. Steuern sind Abgaben, die grundsätzlich nicht zweckgebunden sind. Soll heißen: Nur weil ich KFZ-Steuer bezahle, unterstütze ichnochlange nichtden Straßenbau. Gebühren dagegen sind zweckgebunden und grundsätzlich zur Deckung der direkt anfallenden Kosten gedacht, auch wenn einige Gemeinden sich gerne von diesem Grundsatz entfernen (vgl. Abwassergebühren). Dies ist aber ein anderes Thema. Der Staat muss den gemeinsamen Finanzierungstopf, also das »Steuersäckel«, nun anfüllen. Dabei wird darauf geachtet, dass starke Schultern mehr zu tragen haben als schwache.
Alle Unternehmensgewinne sind früher oder später privates Einkommen und werden dort entsprechend versteuert. Wenn Unternehmen Gewinne machen, sind diese wirtschaftlich potent und sollen ihren Beitrag zur Allgemeinheit leisten. Es würde in der Bevölkerung als höchst ungerecht erachtet werden, wenn Unternehmensgewinne ...
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