
Kap. III: Statistische Schlußweisen
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Es sei daraufhingewiesen, daß einige Verfahren spezielle Vorschriften zur Verga-
be von Rangzahlen benutzen.
8. Zufällige Auswahl, Randomisation
Statistische Aussagen basieren auf Stichprobenwerten, die zum Teil erst in einem
Experiment an Objekten aus einer interessierenden Grundgesamtheit beobachtet
werden müssen. Um bei der Auswahl der Objekte systematische Fehler zu vermei-
den, muß diese zufällig erfolgen. Hierzu bedient man sich sogenannter (gleichver-
teilter) Zufallszahlen, vgl. auch Abschnitt 2.1 in Kap. IV, aus Computern oder
Tabellen; im Anhang ist eine solche Tabelle zu finden. Man geht dann