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Kap. V: Aspekte der Datengewinnung
de Gruppen oder Institutionen) jedes Jahr an einem festgelegten Tag eine Inventur
durchzuführen, d. h. eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände vorzu-
nehmen. Dazu gehört auch eine explizite Bestimmung des Wertes der vorhandenen
Lagerbestände.
Bei großen Unternehmen bzw. großen Lagern wird die Erstellung des Lagerwer-
tes durch gesamte körperliche Bestandsaufnahme zu einer großen Belastung zeitli-
cher und finanzieller Art (bis zu 8% des Lagerwertes). Dies hatte seine Auswirkimg
auf die steuerlich-rechtlichen Vorschriften für die Inventur, so daß in einer Novel-
lierung des Handelsgesetzes (§ 39 Absat ...