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Kap.V: Aspekte der Datengewinnung
gen (z.B. dem Angeben von Schätzern) immer ein Irrtum möglich ist, wenn eine
„ungünstige" Stichprobe gezogen wurde. Die Wahrscheinlichkeit 1
—
α gibt dann
an, daß in durchschnittlich 100 · α von 100 Fällen eine solche „ungünstige" Stich-
probe möglich ist. Dies muß in Kauf genommen werden. Der Zufallsfehler e dage-
gen ist eine von vornherein angenommene Fehlergrenze für die Schätzwerte. Er
entspricht etwa der Genauigkeit ε eines Konfidenzintervalls zum Niveau 1 — α,
bezogen auf das arithmetische Mittel. (Man vergleiche hierzu die Ausführungen im
Abschnitt 1.4.2 des Kap. IV über die Einhaltung prozentuale ...