
Kap.V: Aspekte der Datengewinnung 273
so kann man annehmen, daß diese Zufallsvariable normalverteilt ist, selbst wenn
die Yj in der Grundgesamtheit wesentlich anders verteilt sind.
Beispiel: Im Inventurproblem ist die Grundgesamtheit sicher nicht normalverteilt.
Hier, wie auch bei anderen Gesamtheiten im Wirtschaftsbereich, liegt eine links-
schiefe Verteilung vor, vgl. Abschnitt 4.5 und 5 in Kap. I. Dies hat sich in der
sogenannten 20-80-Regel niedergeschlagen, die besagt, daß nur 20% der Waren
eines Lagers 80% des Wertes für sich beanspruchen. Dies erklärt sich durch die
unterschiedliche „Besetzung" eines Lagers, in dem
i. a.
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