
Kap. V: Aspekte der Datengewinnung
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signifikant von Null verschieden nachweisbaren Meßwert (erfaßbaren Mindestge-
halt bei einer Analyse) versteht.
Um diese Nachweisgrenze zahlenmäßig erfassen zu können, ist es notwendig,
zunächst eine hinreichend große Zahl von Blindversuchen durchzuführen. Blindver-
suche müssen dabei stets unter den gleichen Bedingungen stattfinden, wie die späte-
ren „wirklichen" Analysen, vgl. auch Abschnitt 5; lediglich den interessierenden
Inhaltsstoff sollen die bei Blindversuchen verwandten Proben nicht enthalten. An-
sonsten sollte ihre Zusammensetzung derjenigen der wirklich zu analysierenden
Proben entsprechen, insbesonder ...