
Kapitel VI:
Qualitätskontrolle
Ein Ziel einer jeden Produktion ist es, brauchbare Waren, d.h. Produkte, deren
Eigenschaften bestimmten Anforderungen des Produzenten bzw. des Verbrauchers
genügen, herzustellen. Um die geforderte Qualität der Erzeugnisse zu garantieren,
sind Kontrollen der zugelieferten Teile, laufende Kontrollen in der Produktion
sowie der fertigen Waren unerläßlich (zur Durchführung
vgl.
auch Kap. IX, 2.1 und
Kap. XIII, 4). Sicher wird man zunächst meinen, eine Totalkontrolle sei, zumindest
wenn man die dadurch entstehenden Kosten unberücksichtigt läßt, in jedem Fall
einer Stichprobenkontrolle vorzuziehen. Denkt man jedoch