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Kap. VI: Qualitätskontrolle
Damit erhält man einerseits möglichst einfache Pläne und andererseits bieten
diese zweistufigen Pläne gegenüber den einstufigen wirklich einen Vorteil.
Für die Bestimmung zweistufiger Stichprobenpläne sei auf die Tabellen in Wag-
ner (1959) (Vorgabe der Annahme- und Ablehngrenzen) und Schaafsma/Willemze
(1970) (Vorgabe des Indifferenzpunktes und der Steilheit) hingewiesen. Die Stich-
probenprüfung kann aber auch hier wie im einstufigen Fall mit einer Totalkontrolle
bei Ablehnung der Partie verbunden werden. Dazu sei wieder auf Dodge/Romig
(1959) verwiesen.
B. Sequentielle Stichprobenpläne
Wenden wir uns nun noc ...