
Kap.VI: Qualitätskontrolle
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grenze p
ß
= 0,05 mit dem Konsumentenrisiko β = 0,1 besitzt. Wir erhalten wegen
a. = β
—
In - In —
a = b = η τ = ——= 2,32 und
In
P„(l-Pi-«) - 0,05(1 -0,02)
Pi-.(l-Pi) 0,02(1-0,05)
In
c =
1-Pl-a
l-P/>
In
1 - 0,02
1 - 0,05
In
Pß(l ~ Pi-«) ^ 0,05(1-0,02)
= 0,033.
Pi -
α
(1 —
P^) 0,02(1-0,05)
Das Prüfverfahren muß also wie folgt durchgeführt werden. Nach jeder Prüfung
stellt man fest, welche von den drei folgenden Ungleichungen erfüllt ist. Gilt für die
Anzahl m
k
der bis dahin gefundenen schlechten Stücke
m
k
g c · k - a = 0,033
•
k - 2,32,
wobei k die Anzahl aller bisher durchgeführten Untersuchungen ist, so nimmt