
Kap. VI: Qualitätskontrolle
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und benötigen einen Stichprobenumfang
η
Ä
(—Y · e-
(
W
2
= (—Y · e-<-
1
·
96)2
= 19,3.
\2p50%/ \2 · 0,025;
Die Kontrollen müssen also wie folgt durchgeführt werden: Man entnimmt der
zu prüfenden Partie eine Stichprobe vom Umfang η = 20 und berechnet deren
Mittelwert x. Ist die absolute Abweichung vom Sollwert w größer als d
—
1,96
·
σ,
so wird die Partie abgelehnt, und sonst angenommen.
Auch für quantitative Merkmale lassen sich mehrfache und sequentielle Prüfplä-
ne entwickeln. Hier wollen wir uns auf die Vorstellung eines sequentiellen Verfah-
rens beschränken. Wie zuvor sei d ^ 3<x vorausgesetzt. Sind x„ ..., x
k
di ...