Fußnoten

1www.gesetze-im-internet.de.
2Verfassungsrecht ist Öffentliches Recht, hat im Kollisionsfall Vorrang vor Völkerrecht, in der Regel aber nicht vor Europarecht.
3Würden sich die Untergerichte nicht an den Entscheidungen der Obergerichte orientieren, würden die Parteien häufig gegen die Urteile der unteren Gerichte solange Rechtsmittel einlegen, bis die Sache wieder bei den Obersten Gerichten anhängig wäre, die dann regelmäßig, wenn auch nicht dazu verpflichtet, entsprechend ihren früheren Entscheidungen urteilen würden.
4Diese Verbindung des BGB zum römischen Recht ist der Grund, warum es Juristen bis heute lieben, lateinische Rechtsbegriffe zu verwenden. Das hat Tradition, notwendig ist es nicht.
5§ 9 bestimmt: „Wenn ein Bürger, dem ...

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