13Erwerb von Forderungen

Forderungen

Forderungen können durch ein Rechtsgeschäft, z. B. einen Kaufvertrag, oder kraft Gesetzes, z. B. eine unerlaubte Handlung, begründet werden. Bei einem Kaufvertrag etwa erlangt der Käufer die Forderung, die auf Übereignung der Kaufsache gerichtet ist, der Verkäufer hingegen die Forderung auf Zahlung des Kaufpreises. Bei einer unerlaubten Handlung, z. B. einem Verkehrsunfall, erlangt der Geschädigte einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 BGB gegen den Schädiger.

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft

All diese Forderungen können auf einen Anderen übertragen werden. Der neue Inhaber der Forderung kann dann an Stelle des bisherigen Forderungsinhabers die Forderung gegen den Schuldner geltend machen oder sie ...

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