14Eigentumserwerb an Grundstücken
So wie das Eigentum an beweglichen Sachen wie Autos, Maschinen oder Möbeln auf einen Anderen übertragen werden kann, sind auch Grundstücke verkehrsfähig. Wirtschaftlich bedeutsam ist es, ob ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist. In rechtlicher Hinsicht spielt dies jedoch keine Rolle. Die Eigentumsübertragung erfolgt in beiden Fällen gleich. Denn Gegenstand der Verfügung ist das Grundstück an sich. Darauf befindliche Gebäude gehen als sogenannte „wesentliche Bestandteile“ des Grundstücks automatisch mit über (Ausnahme: Erbbaurecht). Im Vergleich zu beweglichen Sachen werden Immobilien – trotz gestiegener Mobilität und Flexibilität – nicht so häufig auf einen neuen Eigentümer übertragen. Dies erklärt sich bereits ...
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