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Kapitel 18
Abbildungen, Tabellen und andere
Objekte beschriften
In einer wissenschaftlichen Publikation gehört zu einer Illustration oder einem
anderen eingebundenen Objekt (im Folgenden kurz
Illustration genannt) immer
eine Unterschrift, die das Dargestellte kurz erläutert. Die Betonung liegt auf »kurz«.
Diese Beschriftung soll nummeriert sein und die Nummerierung kategorisiert
nach Art der Illustration, also z.B.
Abbildung 21, Tabelle 32, Diagramm 12 etc. Das
erleichtert, im Text auf die jeweils zugehörige Illustration hinzuweisen. Ist Ihr
Werk in Kapitel gegliedert, sollten Sie sich der üblichen kapitelweisen Nummerie-
rung anschließen, also z. ...