4.1.2.2Die Gründung einer Aktiengesellschaft

Die Gründung von Aktiengesellschaften ist ein Vorgang, der sich in mehreren Stufen vollzieht und mit der Eintragung in das Handelsregister abschließt. Der Gründungsvorgang beginnt damit, dass mindestens ein Gründer500 die Satzung festlegt, die abschließend notariell zu beurkunden ist. Die Satzung der AG muss Angaben über Firma und Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, die Grundkapitalhöhe, den Nennbetrag sowie die Gattung der Aktien, die Zusammensetzung des Vorstandes und die Form der Bekanntmachungen der Gesellschaft enthalten.

Probleme der Grundfinanzierung entstehen vor allem in der ersten Stufe, wenn es um die Frage der Bar- oder Sacheinlage geht. Der nach gesetzlichen Bestimmungen ...

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