Die Mehrzahl der Rückstellungen ist kurzfristig. Sie werden in dem auf den Jahresabschluss folgenden Geschäftsjahr aufgelöst. Hierzu zählen Rückstellungen für Steuerzahlungen, Beiträge an Berufsgenossenschaften, unterlassene Instandhaltung etc. Weiterhin gibt es mittelfristige Rückstellungen, z.B. bei Rückstellungen für Garantieverpflichtungen für Gebrauchsgüter und langfristige Rückstellungen wie Pensionsrückstellungen. Es wird deutlich, dass bei gleichem Umfang der Rückstellungen der Finanzierungseffekt bei langfristigen Rückstellungen am stärksten ist.
Die Pensionsrückstellungen stehen dem Betrieb für einen langfristigen Zeitraum zur Verfügung und können einen Umfang erreichen, der bei manchen Kapitalgesellschaften die Höhe des Grundkapitals ...
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