Bewährungsprobe für das normative Projekt der EU
Die Europäische Union und ihre Mitglieder haben sich in ihren Grundlagenverträgen zu einer wertegebundenen Außenpolitik bekannt (Art. 21 des Vertrags über die Europäische Union). Den Grundsätzen ihrer Zusammenarbeit nach innen wollen sie auch nach außen zum Durchbruch verhelfen, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, die Grundsätze der Gleichheit und Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts in anderen Teilen der Welt zu fördern.
Die lange Aufzählung zeigt es: Das Selbstverständnis der EU als normatives Projekt weist ...
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