Meldestelle für digitale Barrieren
Einleitung
Die Verordnungen, die es im Rahmen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen gibt, sind nicht dazu geeignet, flächendeckend gleichwertige Zugänglichkeit zu digitalen Medien für Menschen mit und ohne Behinderung sicherzustellen. Menschen mit Behinderung sind demnach nicht-behinderten Menschen nicht gleichgestellt, sondern werden bei der Nutzung digitaler Angebote ausgegrenzt. Im ersten Abschnitt dieses Kapitels wird daher das Behindertengleichstellungsgesetz aus Sicht der Selbsthilfe beleuchtet und die Instrumente, die das Gesetz zur Verfügung stellt, kritisch begutachtet. Im zweiten Teil dieses Kapitels werden digitale ...
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