2 Externe Rechnungslegung (Jahresabschlussund Lagebericht)
Im Zentrum dieses Kapitels stehen die handelsrechtlichen Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung. Darüber hinaus sollen auch die steuerrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung dargestellt werden.
Die Verbindung zwischen beiden Rechnungswerken ist der Maßgeblichkeitsgrundsatz, der im § 5 Abs. 1 EStG kodifiziert ist. Dieser fordert von buchführenden Gewerbetreibenden, dass für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen ist, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. Die Ansätze in der Steuerbilanz richten sich also ebenfalls nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Dieser Grundsatz gilt allerdings ...
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