Rechte und Pflichten ohne Vertrag: Gesetzliche Schuldverhältnisse
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In diesem Kapitel
Gesetzliche Schuldverhältnisse verstehen
Geschäftsführung ohne Auftrag handhaben
Ungerechtfertigte Bereicherung anwenden
Unerlaubte Handlung in den Griff bekommen
Sie haben dieses Buch bislang den Kapiteln folgend durchgearbeitet? Dann sind Ihnen jedenfalls die vertraglichen Schuldverhältnisse inzwischen sicher geläufig. Und wie Sie vielleicht auch schon gelesen haben, kennt das BGB neben diesen noch eine weitere Kategorie: die gesetzlichen Schuldverhältnisse. Sie unterscheiden sich ganz grundlegend von den vertraglichen Schuldverhältnissen. Denn vertragliche Bindungen zwischen den Beteiligten sucht man dort vergebens. Etwaige Ansprüche entstehen allein dadurch, dass die gesetzlich vorgesehenen Tatbestandsmerkmale einer Anspruchsnorm erfüllt werden.
Nun werden Sie eventuell einwenden: Moment! Sind vertragliche Schuldverhältnisse dann nicht streng genommen auch gesetzlicher Natur? Schließlich sind sie im BGB und damit im Gesetz geregelt. Und bei den jeweiligen Ansprüchen (beispielsweise aus § 433 ...
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