IIIMenschenwürde

1Würde

„Würde“ bezeichnet oder unterstellt einen Vorrang.119 Wer in Amt und Würden ist, steht über dem Normalbürger, wen man mit „Hochwürden“ anredet, dem erkennt man einen herausgehobenen Status zu, wer etwas für unter seiner Würde hält, ist in seinen Augen mehr wert, als dass er das Betreffende tun oder erleiden müsste, und wer die Doktorwürde erworben hat, hat nicht nur irgendeine Prüfung gemacht, sondern gehört zumindest in Deutschland zu einer besonderen Art von Menschen, weshalb diese Bezeichnung Teil seines Namens wird, wie ein Adelsprädikat. Entsprechendes gilt für „würdig“ und „würdigen“. Wer würdig verabschiedet wird, wird nicht wie irgendwer verabschiedet, und eine Arbeit würdigen heißt den Wert des Geleisteten ins ...

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