KAPITEL 4

Wann ist die DSGVO im Cloud Computing überhaupt anzuwenden?

Jede datenschutzrechtliche Prüfung der DSGVO beginnt auch im Cloud Computing zunächst mit der grundlegenden Frage nach ihrer Anwendbarkeit. Es muss also geprüft werden, ob die DSGVO – sowie gegebenenfalls weitere Rechtsvorschriften – auf eine konkrete Datenverarbeitungstätigkeit in sachlicher und räumlicher Hinsicht überhaupt anzuwenden ist.

Die Klärung des sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs hat eine Schlüsselfunktion und öffnet quasi das Tor zur DSGVO. Denn möglicherweise ist der Sachverhalt ja so gelagert, dass gar nicht die DSGVO, sondern vielmehr Datenschutzregelungen aus einem komplett anderen Rechtsraum auf die zugrunde liegende Verarbeitungstätigkeit anzuwenden ...

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