KAPITEL 6

Auftragsverarbeitung

Wir kommen nun zu einer im Cloud Computing besonders praxisrelevanten Rechtsgrundlage: der Auftragsverarbeitung. Die meisten Leserinnen und Leser werden schon einmal mit einem sogenannten AV-Vertrag in Berührung gekommen sein, da nahezu jedes Unternehmen heutzutage mit zahlreichen Lieferanten und Dienstleistern zusammenarbeitet.

Ob Cloud-Anbieter (wie AWS, Google, Microsoft oder ein weiterer Provider), IT-Systemhaus, IT-Security-Spezialist oder externe Lohn- und Gehaltsabrechnung – die Einschaltung spezialisierter Dienstleister im Wege des IT-Outsourcings bietet sich bei allen Leistungen an, die nicht zu den Kerntätigkeiten eines Unternehmens gehören. Neben der Erfahrung und dem Know-how eines Dienstleisters ist ...

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