KAPITEL 8
Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der 1. Stufe zulässig (siehe Kapitel 5), stellt sich die Folgefrage, welche Grundsätze hierbei zu beachten sind (das »Wie« der Verarbeitung). Wie Daten verarbeitet werden dürfen und was dabei zu beachten ist, das geht aus den in Art. 5 DSGVO enthaltenen Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten hervor, denen die folgenden Grundprinzipien zugrunde liegen:
- Rechtmäßigkeit
- Verarbeitung nach Treu und Glauben
- Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
- Rechenschaftspflicht
Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten sind ...
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